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Harras 2024
Spielplatz im Garten St. Berthevin
Ortsansicht 2024

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Rathaus aktuell

Gemeinderatssitzung Sitzungsbericht vom 30.09.2024

icon.crdate10.10.2024

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:

Aus der letzten Sitzung des Gemeinderats wird berichtet:

Fragestunde für die Einwohner
Da aus der Mitte der anwesenden Zuhörer keine Fragen gestellt wurden, leitete der Vorsitzende direkt zum nächsten Tagesordnungspunkt über.

 

Verpflichtung des Bürgermeisters
Bestellung Mitglieds des Gemeinderats Wehingen zur Vornahme der Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters nach § 42 Abs. 6 GemO

Der Vorsitzende führte einleitend aus, dass die am 07. Juli 2024 durchgeführte Bürgermeisterwahl in Wehingen mit Wahlprüfungsbescheid des Landratsamtes Tuttlingen vom 23. Juli 2024 für gültig erklärt wurde und die neue Amtszeit sich unmittelbar an die laufende Amtszeit anschließt. Für die Vornahme der Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters wurde einstimmig der 1. Bürgermeister-Stellvertreter Jürgen Gätschmann gewählt, der hierzu die Sitzungsleitung übernahm.

Verpflichtung des wiedergewählten Bürgermeisters gemäß § 42 Abs. 6 GemO

Der 1. Bürgermeister-Stellvertreter wies die Anwesenden darauf hin, dass der wiedergewählte Bürgermeister, Herr Gerhard Reichegger gemäß § 42 Abs. 6 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in öffentlicher Sitzung durch ein vom Gemeinderat gewähltes Mitglied zu verpflichten ist.

Nachdem der Vorsitzende den Bürgermeister auf den weiteren Fortbestand seines bereits im Jahr 2016 geleisteten Diensteides hingewiesen hat, nahm er mit der nachstehenden, von Gerhard Reichegger abgegebenen Verpflichtungsformel, dessen erneute Verpflichtung vor:

“Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und die gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten.

Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu

wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“

Nachdem Jürgen Gätschmann seiner Hoffnung auf eine weiterhin gute und erfolgreiche Zusammenarbeit im Ratsgremium Ausdruck verliehen hatte, erfolgte der Eintrag des wiedergewählten Bürgermeisters im Goldenen Buch der Gemeinde.

 

Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Wehingen
Beratung und Beschlussfassung

Zu diesem und den beiden nachfolgenden Tagesordnungspunkten konnte Herr Bürgermeister Reichegger Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter begrüßen, der den Anwesenden zunächst den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 anschaulich erläuterte.

Er wies einleitend daraufhin, dass das Haushaltsjahr 2022 das letzte Jahr war, in dem die Auswirkungen der Corona-Pandemie noch spürbar waren.

Die Ergebnisrechnung 2022 schließt mit einem ordentlichen Ergebnissaldo in Höhe von rund 1.134.000 Euro und damit 1,357.000 € über dem ursprünglichen Anschlag ab.

Trotz des Ukraine-Konflikts und der daraus resultierenden globalen Auswirkungen im Bereich der Energiekosten und der Lieferkettenproblematik ergab sich im Rechnungsjahr 2022 auf der Ertragsseite ein positives Bild.

Dabei führten insbesondere die Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer (+ 1.143.986 €), dem Einkommensteueranteil (+ 48.641 €), dem Umsatzsteueranteil (+ 22.007 €) und den Schlüsselzuweisungen (+ 192.727 €) sowie höhere Kindergartenzuweisungen (+ 96.943 €) und Vergnügungssteuereinnahmen (+77.673 €) zu der starken Ergebnisverbesserung und dem guten ordentlichen Ergebnis.

Jedoch ergaben sich auch auf der Ausgabenseite Mehraufwendungen bei den Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten (+ 130.670 €) sowie beim Betriebskostenanteil der Kindergärten (+ 114.033 €). Korrespondierend zu höheren Gewerbesteuereinnahmen fielen zudem Mehraufwendungen bei der Gewerbesteuerumlage (+ 93.942) an.

Der vorgenannte positive Betragssaldo des ordentlichen Ergebnisses steht in den nachfolgenden Jahren für den Haushaltsausgleich zur Verfügung.

Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit betrugen insgesamt 3.606.235,30 € und die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 5.899.119,48 €.

Damit ergab sich ein Finanzmittelbedarf aus Investitionen mit 2.292.884,18 €.

Unter Berücksichtigung des Saldos aus den Ein- und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 1.678.875,24 €, der Kredittilgungen mit 363.422,38 € sowie der haushaltsunwirksamen Zahlungen mit - 38.054,94 € ergibt sich ein Rückgang des Zahlungsmittelbestands in Höhe von -1.015.486,26 €.

Insbesondere aufgrund der positiven Entwicklung bei den Gewerbesteuereinnahmen stellt sich die Liquidität zum Jahresende trotz der Erschließungs- und Investitionsmaßnahmen mit einem Zahlungsmittelbestand in Höhe von insgesamt 2.562.453,19 € weiterhin positiv dar.

Zum 31.12.2022 war eine Beteiligung der Gemeinde im Deka-Fonds mit 5.674.013,82 € vorhanden und die Verschuldung der Gemeinde Wehingen betrug noch 21.257,26 €. Nach der Rückzahlung sämtlicher Kredite im August 2024 ist die Gemeinde Wehingen aktuell schuldenfrei.

Der Verbandskämmerer stellte abschließend fest, dass der positive Abschluss und der daraus resultierende Rücklagenbestand der Gemeinde Wehingen als Grundlage für die laufenden und geplanten Investitionen zur Zukunftssicherung der

Gemeinde diene, wies aber ergänzend daraufhin, dass die deutlich verbesserte Einnahmesituation aufgrund der Auswirkungen des kommunalen Finanzausgleichs in Folgejahren auch zu höheren Umlagen und geringeren Zuweisungen des Landes führen wird.

In einem Ausblick auf das aktuell laufende Haushaltsjahr merkte er ergänzend an, dass auch im Jahr 2024 bei den Gewerbesteuereinnahmen mit einem überplanmäßigen Ergebnis, sowie im Ergebnishaushalt erneut mit einem positiven Ergebnis in Höhe von ca. 430.000 gerechnet werde.

Der Gemeinderat beschloss den vorgelegten Jahresabschluss 2022 einstimmig.

Abschließend bedankte sich Bürgermeister Reichegger bei Herrn Verbandskämmerer Sauter sowie bei allen Mitarbeitern der Verwaltung für die gute Arbeit.

 

Grundsteuerreform
Vorberatung und Information

In einem Sachstandsbericht informierte Verbandskämmerer Armin Sauter die Anwesenden zunächst über die Grundlagenermittlung zur Festlegung der neuen Grundsteuer-Hebesätze ab dem 01.01.2025.

Nachdem die Grundsteuerberechnung jahrzehntelang auf Basis von Einheitswerten aus dem Jahr 1964 erfolgt ist, wurde diese Bewertungspraxis aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 10.04.2018 für verfassungswidrig erklärt. In der Folge davon wurde 2019 als bundesgesetzliche Neuregelung das Grundsteuerreformgesetz verabschiedet.

Das vom Landtag Baden-Württemberg im Jahr 2020 neu beschlossene Landesgrundsteuergesetz sieht dabei in Abweichung von den weiteren Bundesländern den Sonderweg Bodenwertmodell vor, bei dem künftig für die Besteuerung die Lage und Größe des Grundstücks im Vordergrund stehen.

Nach der Festlegung der Bodenrichtwerte durch die zuständigen Gutachterausschüsse wurde durch das Finanzamt über die von den Grundstückseigentümern angeforderte Erklärung zunächst der Grundsteuerwert festgestellt, sowie daran anschließend der Steuermessbetrag berechnet.

In einem letzten Schritt muss nun durch die Kommunen noch ein Steuerhebesatz festgesetzt werden. Der Steuerhebesatz der Gemeinde multipliziert mit dem Steuermessbetrag ergibt die zukünftige, jährlich zu entrichtende Grundsteuer.

Verbandskämmerer Sauter machte deutlich, dass die Erhebung der Grundsteuer für die Kommunen nicht nur Pflicht ist, sondern auch eine bedeutende und konstante Ertragsposition im kommunalen Haushalt darstellt.

Die hierbei vom Gesetzgeber angestrebte Aufkommensneutralität gegenüber der bisherigen Grundsteuererhebung bedeutet dabei aber nicht, dass jede/r Grundstücks-eigentümer/in weiterhin die gleiche Steuer zu tragen hat wie bisher, sondern lediglich, dass sich die gesamten Grundsteuererträge der Gemeinde auf gleichem Niveau bewegen sollen.

Bei der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen sind dabei keine großen Veränderungen gegenüber der bisherigen Berechnung zu erwarten.

Da durch die Grundsteuerreform Gewerbegebiete bei der Grundsteuer B in der Mehrheit sehr stark entlastet werden und die Festsetzung unterschiedlicher Hebesätze für Wohngebiete und Gewerbeflächen nicht möglich ist, wird sich für Eigentümer von bebauten, baureifen und unbebauten Grundstücken in Wohngebieten jedoch zukünftig in den meisten Fällen eine erhöhte Grundsteuerzahlung ergeben.

Die weitere Vorgehensweise sieht vor, die neuen, ab 2025 anzuwendenden Grundsteuer-Hebesätze in einer Hebesatzsatzung festzulegen.

Als aufkommensneutrale Hebesätze wurden dabei von der Finanzverwaltung für die Grundsteuer A ein Hebesatz in Höhe von 530 % sowie für die Grundsteuer B ein neuer Grundsteuerhebesatz in Höhe von 365 % vorgeschlagen.

Der Gemeinderat nahm den aktuellen Sachstand zur Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, eine Hebesatzsatzung mit den vorgeschlagenen Hebesätzen vorzubereiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Kindergarten
Kindergartenabrechnung Christkönig und St. Ulrich im Jahr 2023

Der Vorsitzende wies einleitend daraufhin, dass die vom katholischen Verwaltungszentrum Tuttlingen vorgelegte Kindergartenabrechnung 2023 am 05.09.2024 geprüft wurde. Als öffentliche Beratungsvorlage wurde den Ratsmitgliedern ergänzend eine Gegenüberstellung der Kindergartenabrechnungen der Jahre 2019 bis 2023 vorgelegt.

Im Jahr 2023 besuchten durchschnittlich insgesamt 109 Kinder die beiden Kindergärten St. Ulrich (52 Kinder) und Christkönig (57 Kinder).

Dabei betrug der von der Gemeinde je Kind zu übernehmende Zuschussbedarf 5.053,66 € je Kind.

Die von Herrn Verbandskämmerer Armin Sauter vorgestellte Kindergartenabrechnung im Jahr 2023 wies für die beiden Kindergärten Gesamtausgaben in Höhe von 1.383.175,57 € aus. Hiervon wurde von der Gemeinde Wehingen ( incl. Gesamtzuweisungen des Landes in Höhe von 576.536,93 €) ein Kostenanteil in Höhe von 1.096.569,89 € ( 81,09 % ) getragen.

Die restlichen Kosten wurden über Elternbeiträge ( 195.925,00 € = 14,49 %), die Kostenbeteiligung der katholischen Kirchengemeinde ( 54.864,68 € = 4,06 %), sowie über vermischte Einnahmen ( 5.000,00 e = 0,37 %) finanziert.

Der Gemeinderat beschloss die Kindergartenabrechnung 2023 des katholischen Verwaltungszentrums Tuttlingen für die beiden Kindergärten St. Ulrich und Christkönig einstimmig.

 

Umbau des Geschäfts- und Rathausgebäudes
Einbau einer neuen Heizungsanlage - Vergabe der ausgeschriebenen Arbeiten über Erdbohrung und Heizungsarbeiten

In der öffentlichen Sitzung am 28.04.2024 hat der Gemeinderat beschlossen, anstelle der ursprünglich vorgesehenen Pelletsheizung zusammen mit den beiden weiteren Gebäudeteileigentümern des Geschäfts- und Rathausgebäudes Gosheimer Straße 14, eine gemeinsame Erdwärmepumpe einzubauen.

Zwischenzeitlich wurden die beiden Gewerke “Erdbohrung“ und “Heizungsarbeiten“ von dem beauftragten Planungsbüro beschränkt ausgeschrieben.

Das günstigste Angebot beim Gewerk “Erdbohrung“ hat die Firma Baugrund Süd aus Bad Wurzach mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 71.803,74 € brutto abgegeben.

Das kostengünstigste Angebot beim Gewerk “Heizungsarbeiten“ wurde von der Firma Konzmann aus Balingen mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 74.914.25 € brutto abgegeben. Die Gesamtkosten für den Einbau einer Erdwärmepumpe liegen somit bei 146.717,99 €.

Die für die zusätzliche Kühlfunktion der ausgeschriebenen Wärmepumpe anfallenden Mehrkosten in Höhe von 6.218,09 € werden von der Kreisparkasse Tuttlingen getragen.

Der Gemeinderat beschloss die bisherige Heizungsanlage für das Geschäfts- und Rathausgebäude auf eine gemeinsame umweltfreundliche Erdwärmepumpe entsprechend dem vorliegenden Vorschlag des beauftragten Planungsbüros umzustellen.

Der Gemeinderat beschloss weiter die ausgeschriebenen Arbeiten für die Erdbohrung mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 71.803,74 € brutto an den günstigsten Bieter, die Firma Baugrund Süd aus Bad Wurzach und die Heizungsarbeiten mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 74.914,25 € brutto ebenfalls an den günstigsten Bieter, die Firma Konzmann aus Balingen zu vergeben.

Das Architekturbüro Messmer wurde beauftragt für den Einbau der gemeinsamen Wärmepumpe entsprechende Fördermittel zu beantragen und die verbleibenden Restkosten anteilig auf die jeweiligen Miteigentümer aufzuteilen.

 

Grundstücksangelegenheiten
Erwerb von Gebäuden durch die Gemeinde

Bürgermeister Reichegger informierte die Anwesenden, dass der Gemeinde die drei Wohngebäude “Kugelstraße 3; “Kugelstraße 2 und 2/1 ( Doppelhaus )“, sowie “Gosheimer Straße 76“ zum Erwerb angeboten wurden.

Da alle 3 Objekte außerhalb des Geltungsbereichs des Sanierungsgebiets “Ortsmitte II“ liegen, erhält die Gemeinde im Falle eines eventuellen Grunderwerbs keinerlei Fördermittel.

Im Falle eines Erwerbs des Gebäudes 76 bestünde im rückwärtigen Gebäudebereich die Möglichkeit, einen Fußweg entlang der Bära anzulegen. Dieser würde bei Schaffung einer zusätzlichen Brücke / Querungsmöglichkeit über die Bära eine zusätzliche fußläufige Verbindungsmöglichkeit vom Baugebiet Viehlehen in Richtung Ortsmitte darstellen.

Nach eingehender Beratung beschloss der Gemeinderat, das Gebäude Gosheimer Straße 76 zu erwerben und beauftragte den Bürgermeister wegen der Schaffung einer Bachquerung vorab mit weiteren Vorgesprächen mit dem Wasserwirtschaftsamt des Landratsamtes Tuttlingen.

Ein der Gemeindeverwaltung ergänzend angebotener Kauf von vier Waldgrundstücken im Gewann Pfaffental wurde aufgrund unterschiedlicher Kaufpreisvorstellungen abgelehnt.

 

Private Bauvorhaben

Zu den nachstehenden Bauvorhaben erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen:

  • Neubau von sechs typengeprüften Stahlbetongaragen auf dem Grundstück Flurstück Nr. 2977/1, Daimlerstraße. Den erforderlichen Befreiungen zur Überschreitung der Baugrenze sowie zur Unterschreitung des Abstands zur Straßenbegrenzungslinie wurde ebenfalls zugestimmt.
  • Erstellung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flurstück Nr. 4159/14, Sommerrainstraße.
  • Neubau eines Multifunktionsgebäudes auf dem Grundstück Flurstück Nr. 3780/4, Schmelzestraße. Den erforderlichen Befreiungen zur Abweichung von der festgesetzten Dachform, der Unterschreitung der festgesetzten Dachneigung, sowie der Überschreitung der Baugrenze, wurde ebenfalls zugestimmt.

Von dem nachstehenden, nicht zustimmungspflichtigen Bauantrag nahm der Gemeinderat Kenntnis :

  • Errichtung eines Abstellraums für Gartenmöbel und Geräte auf dem Grundstück Flurstück Nr. 5363, Bertholdstraße.
 

Bekanntgaben, Wünsche und Anfragen

Bürgermeister Reicheger informierte die Anwesenden mit einem Kostenvergleich über verschiedene, im Zeitraum 2020 – 2024 in Kooperation mit dem Planungsbüro Hermle / Gosheim durchgeführte Straßenbaumaßnahmen.

Hierbei konnten die durchgeführten Baumaßnahmen im Durchschnitt 14% unterhalb der ursprünglich veranschlagten Kostenberechnung abgeschlossen werden.

Der Vorsitzende verwies auf die auch als öffentliche Sitzungsunterlage beigefügte Kommunalstatistik 2024 in der das Statistische Landesamt Baden-Württemberg wieder zahlreiche Daten und Fakten der Gemeinde Wehingen, aber auch langfristige Entwicklungen innerhalb der Gemeinde Wehingen zusammengestellt und fortgeschrieben hat.

Aus der Mitte des Ratsgremiums wurde hierzu angeregt, zukünftig auszugsweise Daten aus der Kommunalstatistik im Mitteilungsblatt zu veröffentlichen.

Auf Anfragen aus der Mitte des Ratsgremiums führte der Vorsitzende aus:

  • Die Kontaktdaten der neueröffneten Pizzeria “Da Vito“ im Gebäude des früheren Gasthauses Löwen / Deilinger Straße werden zeitnah auf der Homepage der Gemeinde Wehingen aufgenommen/veröffentlicht.
  • Die Ausschreibungsergebnisse des 2. Bauabschnitts des Sanierungsgebiets Ortsmitte II ( 1A und 1A+) werden aktuell durch das beauftragte Planungsbüro faktisch und rechnerisch geprüft und danach dem Gemeinderat zur weiteren Beschlussfassung vorgelegt.
  • Die Vorberatung des Haushaltsplans für das kommende Haushaltsjahr 2025 startet voraussichtlich im November 2024.
  • Derzeit verfügt die Gemeinde lediglich noch über eine leere Wohnung zur Unterbringung von obdachlosen Personen. Die Situation könnte sich jedoch in absehbarer Zeit durch den Auszug einer wegen eines Wohnungsbrandes untergebrachten Familie bald wieder etwas entschärfen.

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